Wenn du mitmachst, verbessern wir unseren Dienst auch dir zudanke ;)
- Informiere dich über Fahrzeiten und Preise indem du direkt die Firma anrufst oder die webseite www.atap.pn.it oder Handy App „atapp“ besuchst.
- Kaufe dein ticket bevor du im Bus einsteigst (nur für den Innenstadtverkehr kannst du das Stundenticket für eine einfache Fahrt im Bus oder per sms kaufen) und entwerte es beim Apparat sobald du eingestiegen bist; falls es
- Probleme gibt melde es sofort dem Busfahrer;
- Melde mit der Hand wenn du bei der Haltestelle wartest;
- Zeige auf Anfrage des Personals immer dein Fahrticket und einen gültigen Ausweis
- Wenn du aussteigen mußt, betätige beizeiten den Licht- oder Tonsignal
- Wann du es für angebracht hältst, melde mögliche Fehlfunktionen und äußere gegebenenfalls deine Vorschläge
…weil nur durch Zusammenarbeit werden wir instande sein, den Dienst zu verbessern und deinen Ansprüchen zu nähern!
Rechte und Pflichten
Mit dem Ankauf einer Fahrkarte wird zwischen dem Unternehmen und dem Fahrgast ein „Reisevertrag“ abgeschlossen, welcher gegenseitige Rechte und Pflichten bestimmt.
Rechte
- Fahrsicherheit und Gemütlichkeit
- Fortdauer und Zuversichtlichkeit der Fahrt auch durch zweckmäßigen Anbindungen mit verschiedenen Fahrzeugmitteln
- Einhaltung der Ab- und Anfahrtszeiten, unter normalen Verkehrsbedingungen
- Sauberkeit und Desinfezierung der Fahrzeugmitteln und der Anlagen
- Erkennbarkeit des Personals und dessen Zuständigkeiten
- Einfacher Zugang zu den Reklamationsverfahren und prompte Beantwortung derselben
Pflichte
- Verkehrsmittel dürfen NICHT ohne entwertetem Fahrschein oder Dauerkarte benutzt werden
- Nur einen Sitzplatz verwenden
- Verkehrsmittel und Anlagen nicht verschmutzen oder beschädigen
- keine schädlichen oder gefährlichen Gegenstände an Bord mitnehmen und die Vorschriften für den Transport von Sachen und Tieren einhalten
- Den Anweisungen und Bestimmungen des zuständigen Dienst- und Sicherheitspersonals folgen
Wurdest du wegen Nichteinhaltung des regelrechten Besitzes eines Fahrscheines bestraft?
Findest alles unter „Strafverfahren“
Der Fahrgast muß auf Anfrage des Personals immer sein Fahrticket und seinen gültigen Ausweis zeigen
Fahrscheine müssen gleich nach dem Einstieg entwertet werden; falls es Probleme gibt müssen diese sofort dem Busfahrer gemeldet werden.
Wer ohne oder ungültigem Fahrschein entdeckt wird (d.h. Ohne Ticket bzw. fehlende Entwertung) , muß eine Strafe und den Ticketpreis der entsprechenden Strecke sowie die Verwaltungskosten des Strafverfahrens bezahlen.
Die Strafe wird in allen folgenden Fällen ausgeschrieben:
- Sie besitzen keinen Fahrschein (weder Ticket noch Abonnement);
- Sie zeigen einen Fahrschein der für die gefahrene Strecke einen zu niedrigen Preis hat;
- Sie zeigen eine nicht korrekt ausgefüllte Dauerkarte oder Sie haben keinen Id-Schein oder derselbe ist abgelaufen
- Ihr Verhalten widerspricht den „Fahrzeug Vorschriften“;
- Ihr Ticket ist verfälscht oder beschädigt; in diesem Falle machen wir darauf Aufmerksam daß diese Tat gesetzlich verfolgbar ist (Strafgesetz) und daß alle verfälschten Scheine entzogen werden.
Sollten Sie Ihr bereits ausgestelltes Abonnement nicht zeigen können, dennoch innerhalb von 5 Tagen der Firma zur Einsicht bringen,werden Ihnen lt. Artikel 35 des Ges.L.R. 23/07 5€ zu Lasten gestellt.
Zalhungsanweisungen
Gem. Artikel 7 des Ges.L.R. 01/84 und Art.. 35 des Ges.L.R. 23/07 mögen o.e. Strafen in ermäßigter Höhe folgendermaßen bezahlt werden:
- sofort dem amtsvertretenden Beamten der gleich eine Quittung erstellten wird
- Binnen 60 Tage vom Ausstellungsdatum, wenn die Strafe sofort dem großjährigen Sünder ausgehändigt wird, bei dem Hauptschalter in piazzale Caduti di Nassiriya e di tutte le Missioni di Pace, n. 1 – Erdgeschoß - am Bahnhof
- Pordenone, von Mo. bis Sa. 06:45 – 19:15 Uhr durchgehend. Die Zahlung kann auch über die Post erfolgen, mit dem übergebenen Zahlschein;
- Binnen 60 Tage vom Zustellungsdatum, auf dem ATAP S.p.A. Postkonto n. 11258597 oder direkt beim Strafenbüro.
- Bei dem ATAP Schalter in Spilimbergo - via Ponte Roitero, 2, mit der evtl. erhaltenen Meldung (Bekanntmachung oder Antwort zu einem Verteidigungsschreiben).
Der Schuldner wird außer dem Bußgeld und dem Ticketbetrag auch die im Protokoll angegebenen Verfahrenskosten zahlen müssen
Falls die Zahlung nicht in der o.a. Art und Weise erfolgt, wird das Unternehmen die im Art.11 des Ges. 01/84 Maßnahmen ergreifen und die „maximale“ Strafe fordern plus den normalen Ticketpreis der gefahrenen Strecke und noch die Verfahrenskosten dazu. In diesem Falle, kann der ganze Betrag bei der Post auf dem ATAP Konto Nr. 11258597 überwiesen werden.
Klagen der erstellten Strafberichten
Im Streitfalle kann der Bußer innerhalb von 60 Tagen von der Ausgabe und Benachrichtigung des Strafberichtes, ein Verteidigungsschreiben an folgende Adresse senden : ATAP - Ufficio Sanzioni – via Candiani, 26 – 33170 Pordenone.
Die Klagen werden sorgfältig über Firmeninterne Untersuchungen überprüft und danach eine entweder positive (in diesem Falle wird die Strafe entweder behoben oder reduziert) oder negative (in diesem Falle muß die Strafe bezahlt werden) Antwort gegeben .
Die Einsendung der Klagen unterbricht nicht die Wirkung des laufenden Strafverfahrens.
Darüberhinaus machen wir darauf aufmerksam, daß gem. Komma 2 des Art. 35 des Ges. 23/07 , falls die gleiche Verletzungshandlung 2 Mal in einem Jahr wiederholt wird, die entsprechende Strafe bis zur Hälfte erhöht wird.
Frist und Bedingungen
Falls innerhalb der 60 Tagen keine Klage eingesendet wird oder keine Zahlung erfolgt, wird die zuständige Behörde eine zusätzliche Strafe gemäß laufender Norm herausgeben und die daraus entstehenden Kosten dazurechnen.
Für weitere Info lade hier das Verfahren runter