Laut Art.35 des Reg.Ges.23/2007 werden Fahrgäste die nicht die Fahrgastvorschriften einhalten u/oder ohne gültigem Fahrschein die Mittel benutzen, gestraft gem. Komma 1 und 2 desselben Artikels. Der Strafvorgang entwickelt sich folgendermaßen ab:
- Ausstellung des Berichtes in drei Kopien (Art.4 Reg.Ges. 1/84) aufgrund einer ausgesprochenen Unregelmäßigkeit bezüglich der Inhabe eines regelrechten Fahrscheines
- Bekanntmachung des Berichtes bei Minderjährigen (innerhalb von 90 Tagen vom Verstoß) gem. Inhalt der Art. 2 und 14 Komma 2 des Ges. 689/81.
- Verwaltung eines Streitverfahrens (Erinnerung, Mahnung, Einleitung des Mahnverfahrens, außergerichtliches und gerichtliches Verfahren) gem. R.G. 1/84
Die Zahlung des im Bericht angeführten Betrages muß innerhalb von 60 Tagen von der Bekanntgebung erfolgen, zu den auf der Rückseite des Berichtes angegebenen Bedingungen; eventuelle Verteidigunsschreiben können innerhalb von 60 Tagen an das Strafbüro gesendet werden. Für weitere Infos lade das anliegende Verfahren runter.
AKTUELL: Zahlung neuer Digitalstrafen
Durch die fortlaufende Ersetzung der alten handgeschriebenen Papierberichte und mit den neuen “pax” elektronisch ausgestellten Strafen, sind für diese folgende Zahlungsarten zu benutzen:
- bei den ATAP Schaltern in Pordenone oder Spilimbergo
- Banküberweisung (IBAN...)
- mit Kreditkarte zum link:
http://mycheck.atap.pn.it/VerificatoriWeb
- bei den SisalPay Schaltern indem du die Servicemodalität Autobus.it/myCicero angibst (noch nicht aktiv)